24.08.20 - Eine ganze Milliarde an Förderungen hat die Regierung für die Covid-19 Investitionsprämie reserviert. Wenn Sie demnächst eine Investition planen, dann sollten Sie sich diese Förderung nicht entgehen lassen. Allzu lange dürfen Sie sich allerdings nicht Zeit lassen, denn der Run auf die Prämie ist groß und der Fördertopf nur begrenzt.
Investitionen in Ihre Ordination machen sich derzeit steuerlich mehr denn je bezahlt. Wenn Sie zwischen Anfang August 2020 und Ende Februar 2021 materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen tätigen, dann winkt Ihnen die „Covid-19 Investitionsprämie“. Dabei werden konkrete Investitionen ab EUR 6.000, wenn der Förderungswerber nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist*, bis zu maximal EUR 50 Millionen mit einem Zuschuss gefördert.
* bzw. EUR 5.000 netto bei Vorsteuerabzugsberechtigung
Was gefördert wird:
- Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (inkl. gebrauchte Anlagen)
- als abnutzbares Anlagevermögen (Behaltefrist: 3 Jahre)
Was wird nicht gefördert:
- klimaschädliche Investitionen oder
- Investitionen in unbebaute Grundstücke,
- Finanzanlagen,
- Ordinationsübernahmen oder
- aktivierte Eigenleistungen
Höhe der Förderung
Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, also zumindest EUR 420 (bzw. EUR 350). Die Prämie erhöht sich auf 14 Prozent, wenn Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science (z.B. Herstellung von Medizinprodukten) getätigt werden.
7% Investitionsprämie
Für Neuinvestitionen im Zeitraum 1.8.2020 – 28.2.2022
Antrag stellen: 1.9.2020 – 28.2.2021
14% Investitionsprämie |
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Ökologisierung:
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Digitalisierung
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Gesundheit
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Bitte lassen Sie die Förderhöhe Ihrer konkreten Investition von Ihrem Steuerberater prüfen oder wenden Sie sich an den Austrian Wirtschaftsservice. Genaueres erfahren Sie auch bei Ihrem Pluradent Fachberater oder der MEDplan.
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